Ich weise jeden Besucher vor Beginn der Behandlung darauf hin:
Bevor Sie mich aufsuchen, sollten Sie wegen Ihrer Beschwerden bereits einen Arzt oder Heilpraktiker konsultiert haben. Ggf. werden sie von mir darauf hingewiesen, dies unverzüglich nachzuholen.
Wenn Sie krank sind, nehmen Sie auf jeden Fall professionelle Hilfe bei einem Arzt, einem Heilpraktiker oder Psychologen in Anspruch.
Geistiges Heilen ist kein Ersatz für Diagnose und Behandlung durch einen Arzt, Psychotherapeuten oder Heilpraktiker.
Ich stelle keine medizinischen Diagnosen und darf dies nach geltendem Recht auch nicht tun.
Eine etwaige Befragung des Patienten zu Beginn der Behandlung dient nicht der Anamnese.
Ich mache keinerlei Versprechen hinsichtlich eines Heilungserfolgs oder der Linderung eines Leidens.
Am 2. März 2004 hat das Bundesverfassungsgericht (AZ: 1BvR 784/03) zugunsten derer, die geistiges (spirituelles) Heilen praktizieren, entschieden, dass, wer die Selbstheilungskräfte des Patienten durch Handauflegen aktiviert und dabei keine Diagnose stellt, keine Heilpraktiker-Erlaubnis benötigt.
Für jede meiner Dienstleistungen erhalten Sie ein vorheriges Kostenangebot. Eine Behandlung beginnt erst nach Abschluss einer mündlichen oder schriftlichen Vereinbarung auf Basis des
Kostenangebots sowie der AGB. Mit Beginn der Behandlung anerkennen Sie die AGB und alle Bestandteile unserer Vereinbarung. Eine Verkürzung der vereinbarten Behandlungsdauer oder eine vorzeitige
Beendigung ist jederzeit möglich. In Anspruch genommene Leistungen müssen jedoch in voller Höhe vergütet werden.